KfW-Förderprogramme im
neuen Mantel
Nach Einführung
der EnEV 2009, die Mitte des Jahres ´09 geplant ist, wird ein kompletter Umbau der
bisherigen Förderstruktur durchgeführt. Bei der Bestandsanierung wird die Förderfähigkeit
auf das Baujahr 1992 und früher und der Förderhöchstbetrag auf 75.000 €
angehoben.
Die „lieb
gewordenen“ Bezeichnungen KfW60, -40 und PH entfallen; für Neubau und
Bestand gibt es dann nur noch die Bezeichnung „KfW-Effizienzhaus“ in
verschiedenen Abstufungen, bezogen auf das Neubau-Niveau gemäß der jeweils
geltenden EnEV.
Neu eingeführt werden die Förderung von Maßnahmen zur Barrierenreduzierung im Bestand sowie die Möglichkeit der Zuschussvariante auch für Einzelmaßnahmen in der Bestandsanierung.
Quelle:
Berliner Brief 47/08 der VfA