KfW-Förderprogramme im neuen Mantel

Nach Einführung der EnEV 2009, die Mitte des Jahres ´09 geplant ist, wird ein kompletter Umbau der bisherigen Förderstruktur durchgeführt. Bei der Bestandsanierung wird die Förderfähigkeit auf das Baujahr 1992 und früher und der Förderhöchstbetrag auf 75.000 € angehoben.

Die „lieb gewordenen“ Bezeichnungen KfW60, -40 und PH entfallen; für Neubau und Bestand gibt es dann nur noch die Bezeichnung „KfW-Effizienzhaus“ in verschiedenen Abstufungen, bezogen auf das Neubau-Niveau gemäß der jeweils geltenden EnEV. 

Neu eingeführt werden die Förderung von Maßnahmen zur Barrierenreduzierung im Bestand sowie die Möglichkeit der Zuschussvariante auch für Einzelmaßnahmen in der Bestandsanierung.

Quelle: Berliner Brief 47/08 der VfA